
Sollte der Arbeitnehmer bei der Verrichtung seiner Arbeit einen Schaden verursachen, so kommt unter Umständen auch eine persönliche Haftung des Arbeitnehmers in Betracht. Vertragsparteien haften grundsätzlich nach dem Gesetz für Vorsatz und jeglichen Grad der Fahrlässigkeit....
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Haftung des Arbeitnehmers, Arbeitnehmerhaftung.
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